Der Begriff Blindheit in der medizinischen Verwendung


Im engeren medizinischen Sinn wird Blindheit als das gänzliche Fehlen jeglicher Lichtempfindung definiert. Der Fachbegriff hierfür lautet Amaurose. Die Ursachen können dabei vielfältig sein.

Angeborene Ursachen

Säuglinge können aufgrund einer Fehlentwicklung oder eines Gendefekts bereits blind zur Welt kommen (Geburtsblindheit). Dies ist der Fall, wenn Teile des Sehapparats fehlen oder sich nicht vollständig ausgebildet haben. Zu diesen angeborenen Augenerkrankungen zählt beispielsweise die Lebersche kongenitale Amaurose. Bei dieser Erbkrankheit liegt eine Funktionsstörung der Netzhaut vor, aufgrund derer die betroffenen Kinder bereits erheblich sehbehindert oder blind geboren werden.

Äußerliche Anzeichen einer Geburtsblindheit können untypische Reaktionen des Kindes auf Lichtreize sein. Bei Blindgeborenen wird außerdem häufig beobachtet, dass die Säuglinge mit den Fingern in ihren Augen bohren oder die Hand auf den Augapfel pressen (okulodigitales Phänomen). Durch die Ausübung von Druck auf die Netzhaut werden höchstwahrscheinlich kurze Lichtblitze und -erscheinungen hervorgerufen, die für den Säugling interessant sind.

Krankheiten als Ursache von Blindheit

Krankheiten, die eine Erblindung hervorrufen können, treten in jedem Lebensabschnitt des Menschen auf. Bereits im Mutterleib ist es möglich, dass durch eine Infektion der Schwangeren mit dem Rötelnvirus ein angeborenes Glaukom entsteht. Auch bei Frühgeborenen kann eine bestimmte Netzhauterkrankung auftreten, bei der die Netzhaut aufgrund unzureichender Gefäßversorgung nicht voll entwickelt ist. Diese sogenannte Retinopathia praematurorum kann zu einer Netzhautablösung oder zur Erblindung des Frühgeborenen führen.

Zu den häufigsten Krankheitsbildern im Erwachsenenalter, die mit einem erhöhten Erblindungsrisiko einhergehen, zählen:

Eine erbliche Netzhauterkrankung, die in der Regel erst im Erwachsenenalter ausbricht und zumeist schleichend verläuft.

Im Gegensatz zu den genannten Erkrankungen, bei denen der optische Apparat betroffen ist und teilweise oder ganz ausfällt, kann eine Erblindung auch durch Störungen des Sehzentrums im Gehirn (Occpitallappen) entstehen. Diese sogenannte Rindenblindheit kann durch Blutungen, Schlaganfälle oder Tumoren verursacht werden, was dazu führt, dass der aufgenommene Sinneseindruck nicht verarbeitet werden kann.

Einen Spezialfall stellt die funktionelle Blindheit dar, bei der die Betroffenen ebenfalls einen vollständigen Verlust des Sehvermögens erleiden können. Bei dieser psychisch bedingten Sehstörung ist allerdings keinerlei Defekt an Auge, Sehbahn oder Sehzentrum erkennbar – aus physiologischer Sicht liegen also keine Funktionsbeeinträchtigungen vor. Diese psychische Krankheit kann nach einer schweren traumatischen Erfahrung auftreten und erfordert keine augenheilkundliche, sondern eine psychiatrische Behandlung.

Eine Behandlung ist nicht in allen Fällen möglich


Der durch Unfälle oder genetische Defekte verursachte vollständige Verlust des Augenlichts ist nicht therapierbar. In diesen Fällen können den Betroffenen lediglich Hilfestellungen angeboten werden, die ihnen den Lebensalltag erleichtern (zum Beispiel Blindenhunde, Haushaltshilfen, blindengerechte Computer).Auch beim Grünen Star (Glaukom) sind einmal entstandene Schäden nicht wieder rückgängig zu machen – das Ziel der Behandlung ist hier lediglich, ein weiteres Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern und den aktuellen Zustand zu stabilisieren.

Eine Sonderstellung in der Behandlung nimmt die Katarakt, also der Graue Star, ein. Weltweit betrachtet ist die Katarakt die häufigste Ursache einer Erblindung, da nicht in allen Teilen der Welt die medizintechnischen Voraussetzungen für eine Behandlung gegeben sind. Laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2010 sind 51 Prozent aller weltweiten Fälle von Erblindung auf Katarakte zurückzuführen.1 Dabei lässt sich diese Augenkrankheit in Industrieländern wie Deutschland gegenwärtig mit großem Erfolg kurieren, sofern keine zusätzlichen Augenkrankheiten oder Komplikationen aufgrund anderer Vorerkrankungen vorliegen. Hierfür wird eine Augenlaser-Operation durchgeführt, bei der die durch den Grauen Star getrübte Augenlinse entfernt und durch eine Kunstlinse ersetzt wird. Die Katarakt-Operation zählt mittlerweile zu den am zahlreichsten durchgeführten chirurgischen Eingriffen in Deutschland und verläuft überwiegend erfolgreich.

Rechtliche Unterscheidung: Wer gilt als blind?


Die juristische Beurteilung der Sehbehinderung ist in Deutschland ein wichtiger Maßstab. Sie ist zum Beispiel ausschlaggebend dafür, ob bei den Betroffenen ein Anspruch auf Pflege- und Blindengeld besteht, hat aber auch Auswirkungen auf die Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr.

Als sehbehindert gilt, wer auf dem besser sehenden Auge selbst mit Sehhilfe höchstens 30 Prozent des normalen Sehvermögens besitzt. Als hochgradig sehbehindert gilt, wer auf dem besseren Auge selbst mit Sehhilfe höchstens fünf Prozent des normalen Sehvermögens erreicht. Als blind gilt schließlich, wer auf dem besseren Auge selbst mit Sehhilfe höchstens zwei Prozent des normalen Sehvermögens besitzt. In diesem Fall kann also noch ein minimaler Sehrest vorhanden sein, dem Betroffenen ist zumeist allerdings nur noch eine geringfügige Hell-Dunkel-Unterscheidung möglich.

Doch nicht nur die Sehkraft allein ist entscheidend für die Einstufung eines Menschen als blind. Auch eine Einschränkung des Gesichtsfelds auf weniger als fünf Grad wird rechtlich als Blindheit bezeichnet.

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Jenni Graf Könnte Jenni Graf Blut sehen, wäre sie Ärztin geworden – da das aber leider nicht der Fall ist, hat sie sich für den deutlich unblutigeren Beruf der Medizinredakteurin entschieden. Nach ihrem Medizinjournalismus-Studium war sie von 2016 bis 2020 Teil von kanyo®. Jenni Graf Medizinredakteurin kanyo® mehr erfahren